SIMMERTAL – Mäharbeiten am Friedhof, Grabschmuck auf dem Wiesengrabfeld muss entfernt werden
Viele Angehörige und Freunde von Verstorbenen, die auf den Friedhof unsere Gemeinde ruhen, schmücken die Gräber auf dem Wiesengrabfeld mit Grabschmuck, obwohl dies nach der Friedhofssatzung nicht erlaubt ist.
Die Ortsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass unzulässiger Grabschmuck zu entfernen ist, da Mäharbeiten durchgeführt werden müssen, um einen diesem Orten angemessenen und gepflegten Eindruck zu sichern. Herzlichen Dank